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Mitarbeiterunterweisungen gemäß §14 AschG

Mitarbeiterunterweisungen gehören zur Präventionsarbeit in Sachen Sicherheit und Arbeitsschutz -
und werden im Unternehmen oft als "Stiefkinder" behandelt.

Was schreibt der Gesetzgeber vor?

Das ArbeitnehmerInnen-schutzgesetz §14 legt fest:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
- für Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter im Betrieb zu sorgen
- unsere Mitarbeiter regelmäßig zu schulen.

Wann hat die Unterweisung jedenfalls zu erfolgen?


- vor Aufnahme der Tätigkeit,
- bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches
- bei Änderung/Einführung neuer Arbeitsmittel und  -stoffe oder Arbeitsverfahren
- nach Unfällen oder Ereignissen die beinahe zu Unfällen geführt hätten

Wer wird von uns geschult?


- elektrotechnische Fachkräfte
- nichtelektrotechnischen Fachkräften (Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person) 

 Schulungsprogramm


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  • Grundschulung oder Spezialthemen - Sie wählen aus!
  • Unsere Schulungen sind  praxisnah und schöpfen aus dem jahrelangen Erfahrungsschatz unzähliger Überprüfungen.
  • Wir kommen zu Ihnen ins Haus - zum geeigneten Zeitpunkt Ihrer Wahl
  • 1 Vormittag, 2 Vormittage, ein ganzer Tag – flexible Kurszeiten sind für uns kein Problem.
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