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Explosionsschutz

Der §5 der Verordnung explosionsfähigen Atmosphären (VEXAT) verlangt:

-  die Erstellung eines Explosionsschutz-dokumentes durch den Arbeitgeber

Dieses Ex-Schutzdokumentes ist zugleich eine Dokumentation im Sinne des §2 Abs.3 Z3 DOKVO und damit Bestandteil der Sicherheits- und Gesundheitsdokumentation nach §5 AschG.

-  den ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlagen in Ex-Bereichen

Hier unterscheiden sich die Anforderungen im Bezug auf den Prüf- und Dokumentationsumfang im Vergleich zur herkömmlichen
E-Befund Überprüfung.

Unsere Leistungen:

Ex-Bereich oder nicht?

Ex-Bereich oder nicht?-
Der Anlagenbetreiber ist selbst dafür verantwortlich, zu evaluieren, in welchen Bereichen seines Betriebes gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre auftreten könnte.

Die VEXAT berücksichtigt dabei Staub- und Gasexplosionsgefährdete Bereiche.

Wir bieten Ihnen kompetente und unkomplizierte Unterstützung bei dieser Evaluierung
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Zonenplan und Exschutzdokument

Zonenplan und Exschutzdokument-
Der nächste Schritt ist die Erstellung eines Exschutzdokumentes gemäß VEXAT.

Dieses Dokument umfasst:
-  eine detailierte Beschreibung der Gefahrenpotentiale
-  eine detailierte Beschreibung der getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung
-  Weiters werden grundsätzliche Arbeitsanweisungen und notwendige Maßnahmen festgelegt.

Dabei berücksichtigen wir Behördenschreiben und bringen die bestehende Dokumentation mit Ihnen gemeinsam auf das geforderte Maß.
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Überprüfung der "EX" Elektroinstallation

Überprüfung der
Die VEXAT fordert den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen in Ex-Bereichen.

Hier unterscheiden sich die Anforderungen im Bezug auf den Prüf- und Dokumentationsumfang im Vergleich zur herkömmlichen E-Befund Überprüfung.

Wir überprüfen IHRE Anlagen nach diesem speziellen Leistungskatalog.
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