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Verordnung EMF

Diese Verordnung ist nicht zu verwechseln mit der EMV - diese betrifft die Anlagen - bei dieser Verordnung geht es um die Mitarbeiter die eventuell starken Magnetfeldern ausgesetzt sind. In dieser Verordnung werden die elektrischen und magnetischen Felder berücksichtigt. 

Die EMF Richtlinie ist bis zum 1.Juli 2016 umzusetzen

Sie gilt für Arbeitsstätten, Baustellen, auswärtige Arbeitsstellen.

Geregelt werden folgende Frequenzbereiche
0Hz - 300GHz (Nieder und Hochfrequenzbereich)
Statische und zeitvariable elektrische und magnetische Felder
Gilt nicht für Langzeitwirkungen

Direkte Wirkung

Direkte Wirkung-
Nichtthermische Wirkung: Stimulation von Nerven , Muskeln, Sinnesorganen (niedrige Frequenz)

Thermische Wirkung: Erwärmung des Gewebes (hohe Frequenz) 

Kontaktströme, Ströme durch Gliedmaßen
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Indirekte 'Wirkung

Indirekte 'Wirkung-
Störung von aktiven Implantaten
Erwärmung von Metallimplantaten
Projektilwirkung auf ferromagnetische Stoffe
Auslösung von elektrischen Zündvorrichtungen
Brand und Explosion durch Funkenentladung
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Biologische Effekte

Biologische Effekte-
0Hz bis 10MHz: Nervenreizung, Muskelstimulation, Zittern, Schmerzen, Herzrhythmusstörungen
0Hz bis 400Hz: wenn Kopf exponiert: Schwindel Übelkeit, Magnetophoshene (Augenflimmern) Wahrnemungsstörungen
100kHz bis 6Ghz: Gewebeerwärmung, ab 300MHz Höreffekte
über 6GHz: Erwärmung der Körperoberfläche (Haut)
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Grenzwerte

Grenzwerte-
Expositionsgrenzwerte nicht messbar nur berechenbar

Auslösewerte sind messbar - wenn diese eingehalten werden, werden auch die Expositionsgrenzwerte eingehalten 

Evaluierung:
Ermittlung und Beurteiling durch den Arbeitgeber - dazu können
Messungen/Berechnungen
Herstellerangaben
Normen - wissenschaftliche Erkenntnisse
Datenbanken
Leitfäden der Europ. Komission herangezogen werden.

Musterbefund 
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