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Neben der Angabe der betroffenen Arbeitsstättenbereiche erscheint es sinnvoll, die Produktionsverfahren zu beschreiben und durch technische Unterlagen (Lagepläne, Flucht- und Rettungswegeplan, etc) die Entscheidungsgrundlage für Schutzmaßnahmen nachvollziehbar darzulegen
Das Fachgebiet des Explosionsschutzes beinhaltet eine Fülle von technischen und physikalischen Parametern, die zur Beurteilung einer Explosionsgefahr notwendig sind. So beginnt die Gefahrenermittlung bereits bei der Beschreibung der eingesetzten Stoffe, die zu einer Explosionsgefahr führen können. Oft sind Angaben aus den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller nicht ausreichend und es müssen zusätzliche sicherheitstechnische Kenngrößen eingeholt werden.
Daher wird es notwendig sein, auch diese Informationen (Internetdatenbank, Literaturwerte, Messwerte, Gutachten durch Untersuchungsstellen etc.) zumindest als Quellenangaben zu dokumentieren.
Weitere Quellen sind natürlich die Herstellerangaben und Betriebsanleitungen der eingesetzten Arbeitsmittel. Die Gefahrenanalyse für Arbeitsmittel gilt speziell auch dann als erbracht, wenn die bestimmungsgemäße Verwendung nach Inverkehrbringervorschriften nachgewiesen wird, oder wenn Hersteller oder Inverkehrbringer die Eignung nachweislich schriftlich bestätigen. Darüber hinaus sind natürlich Gutachten von ZiviltechnikerInnen, zugelassenen Prüfstellen, akkreditierten Prüf- und Überwachungsstellen sowie Technischen Büros möglich. (siehe §7(12) VEXAT).
Gerne führen wir diese Prüfungen für Sie durch
Neben dem schriftlichen Befund stellen wir die Befunddaten auch als Datenbank zur Verfügung. Damit wird eine optimale Koordination der eventuell einzuleitenden Sanierungsmaßnahmen gewährleistet.
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