Die Verantwortung und der elektrische Strom
Es sind die gesetzlichen, behördlichen und, sofern diese nicht Strengeres festlegen, die zusätzlichen Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Eine Verletzung der Sicherheitsvorschriften kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Die in allen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften geforderten Prüfungen sind vorzunehmen und die festgestellten Mängel unverzüglich beheben zu lassen.
Gesamthaft stellt sich das gesetzliche und verordnungsmäßige Anforderungsprofil wie folgt dar:
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Elektrotechnikgesetz
(ETG) |
Grundlegende Rahmenbedingungen (keine Fristen) |
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ÖVE – EN 50110
Durch ETV verbindlich erklärt |
Durch Bezug auf Errichtungsvorschriften nahezu allumfassend (keine Fristen) |
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ÖVE - EN8007 |
Zus. Vorschrift für Krankenhäuser u. medizinisch genutzte Räume außerhalb von Krankenhäusern (Frist 2 Jahre) |
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Gewerbeordnung |
Fristen (grob) definiert |
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Arbeitnehmer-Innenschutzgesetz |
Definiert eindeutig den Begriff Arbeitsmittel |
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Elektroschutzverordnung |
Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gilt für alle Bereiche (variable Fristen) |
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Arbeitsmittelverordnung |
Legt für bestimmte Arbeitsmittel Prüfungen und Fristen fest |
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Versicherungsbedingungen |
Unter Androhung des Verlustes des Versicherungsschutzes wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verlangt |
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