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ce

 

 

Anlagen und Maschinen, die jeweils für sich CE-Konformität besitzen, müssen an den Schnittstellen evaluiert werden.

Die Prüfung erfolgt hinsichtlich der geltenden elektrotechnischen Vorschriften sowie der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen gem. ASchG § 35 und AMVO.

 

Da in der Regel kombinierte Arbeitsmittel benützt werden, deren  kombinierte Benutzung nicht durchwegs vom Hersteller oder Inverkehrbringer vorgesehen ist, erfolgt die Überprüfung folgendermaßen:

 

  1. Überprüfung der Verträglichkeit der Arbeitsmittel
  2. Durchführung einer Gefahrenanalyse
  3. Aufzeigen von entsprechend der Gefahrenanalyse erforderlichen zusätzlichen Einschränkungen und
    Maßnahmen im Rahmen einer Risikoanalyse.
  4. Erstellung eines abschließenden Gutachtens inklusive Dokumentation sämtlicher Gefahrenstellen.

 

 

Diese Überprüfungen werden in Kooperation mit dem Ingenieurbüro Nigischer Fachbereich

Maschinenbau durchgeführt.

 

 

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