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Anlagen und Maschinen, die jeweils für sich CE-Konformität besitzen, müssen an den Schnittstellen evaluiert werden.
Die Prüfung erfolgt hinsichtlich der geltenden elektrotechnischen Vorschriften sowie der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen gem. ASchG § 35 und AMVO.
Da in der Regel kombinierte Arbeitsmittel benützt werden, deren kombinierte Benutzung nicht durchwegs vom Hersteller oder Inverkehrbringer vorgesehen ist, erfolgt die Überprüfung folgendermaßen:
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Überprüfung der Verträglichkeit der Arbeitsmittel
Durchführung einer Gefahrenanalyse
Aufzeigen von entsprechend der Gefahrenanalyse erforderlichen zusätzlichen Einschränkungen und
Maßnahmen im Rahmen einer Risikoanalyse.
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Erstellung eines abschließenden Gutachtens inklusive Dokumentation sämtlicher Gefahrenstellen.
Diese Überprüfungen werden in Kooperation mit dem Ingenieurbüro Nigischer Fachbereich
Maschinenbau durchgeführt.